Jeder Mensch benötigt ab und zu Urlaub um Entspannung zu finden. Nicht nur für sich selbst ist Ausgeglichenheit von Bedeutung, sondern auch für die Menschen im direkten Lebensumfeld. Die Pflege von Angehörigen ist eine Herzensangelegenheit, kann aber auch an die Substanz und Beziehung zueinander gehen, wenn Freiräume auf Dauer eingeschränkt sind und sich keine Möglichkeit zur Erholung bietet. An dieser Stelle und auch bei Verhinderung durch Krankheit oder Termine möchte der Uhlenhaus Pflegedienst durch das Angebot der (Urlaubs)Verhinderungspflege unterstützend zur Seite stehen.
Der Begriff Verhinderungspflege bezeichnet eine pflegerische Ersatzleistung, deren Kosten von maximal 1612 € jährlich durch die Pflegeversicherung übernommen wird. Eine Verhinderungspflege ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z. B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist.
Vorraussetzung ist zum einen der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 des Pflegebedürftigen sowie dass eine oder mehrere Privatpersonen den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gepflegt haben. Wenn die Verhinderungspflege durch einen gewerblichen Pflegedienst wahrgenommen wird kann der volle Betrag in Anspruch genommen werden.