Bereichsübersicht
Seit dem 1.11.2020 können wir Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI durchführen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebot besteht aus Alltagsbegleitung wie die gemeinsame Erledigung persönlicher Angelegenheiten und einem Serviceangebot für Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Unterstützung im Haushalt.
Voraussetzungen:
Zielgruppe:
Leistungsangebot - Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Leistungsangebot - Alltagsbegleitung: