Yvonne Meyer
Dipl.-Sozpäd. / Dipl.-Sozarb. (FH) 

Die therapeutische Arbeit in der Soziotherapie beinhaltet eine ambulante Betreuung schwer psychisch kranker Menschen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung. Die Betroffenen sind in der Regel aufgrund ihrer Erkrankung in verschiedenen Lebensbereichen so beeinträchtigt, dass sie, obwohl sie ein persönliches Interesse an der Verbesserung ihrer Krankheitssituation haben, die hierfür erforderlichen ärztlichen Verordnungen oder Maßnahmen nicht selbständig in Anspruch nehmen können.

Zu Beginn der Soziotherapie wird mit dem Betroffenen ein individueller Betreuungsplan erstellt, der auf den speziellen Hilfebedarf zugeschnitten ist und die zu erreichenden Ziele benennt. Die Ziele sind insbesondere auf die Vermeidung von stationärer Behandlung oder auf eine Verkürzung von nicht abwendbarer Krankenhausbehandlung gerichtet. Dabei soll der Betroffene insbesondere lernen, besser mit der Erkrankung und den Folgen umzugehen. Eine neue, realistische Lebensperspektive soll erarbeitet und gemeinsam umgesetzt werden.

  1. Verordnung vom Facharzt (Psychiater ambulant niedergelassen oder aus PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)). Für maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren   - oder
  2. Verordnung vom Hausarzt für max. 5 Termine. In dieser Zeit muss ein Facharzt aufgesucht werden. Dieser verordnet Soziotherapie weiter. Die 5 Stunden werden auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

  • Zielsetzungen / Maßnahmen
    • Nahziele
    • Fernziele
    • welche Maßnahmen werden verordnet und sind zu koordinieren/begleiten
  • Lernen über die Erkrankung – Psychoedukation
    • warum bin ich krank geworden?
    • warum brauche ich Medikamente?
    • was passiert, wenn ich keine Medikamente nehme?
    • welche Faktoren lösen Stress aus?
    • wie kann ich mit Stress umgehen?
  • Unterstützung durch den Soziotherapeuten bei
    • Arztbegleitung
    • Gespräche, Außenaktivitäten
    • Unterstützung bei Ämtern und Behörden
  • Ziele
    • entlastende Gesprächsführung

    • motivierende Gesprächsführung

    • Aktivierung

    • Suche nach Beschäftigung,

    • Begleitung zum Arzt, Begleitung zu Ämtern / Behörden

    • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen

    • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit weiterführenden Hilfsangeboten

  • Soziotherapie ist für 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren möglich
  • pro Verordnung gibt es 30 Stunden, 4 Verordnungen sind möglich
  • Soziotherapie unterliegt der Zuzahlungspflicht, mindestens 5 € / h, maximal 10 € / h, kann befreit werden, wenn man eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse vorliegt (Unterstützung bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung kann erfolgen)

 

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Kontakt

Yvonne Meyer
Dipl.-Sozpäd. / Dipl.-Sozarb. (FH) 

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18435 Stralsund
Telefon: 03831 30 49 57
Mobil: 0176 61 18 21 76
Fax: 03831 30 49 51
y.meyer(at)uhlenhaus.de
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